[Equal] Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz

Marianne.Ochsenbein at ebg.admin.ch Marianne.Ochsenbein at ebg.admin.ch
Mon Sep 9 09:27:31 CEST 2002


Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz

Mit Finanzhilfen werden seit 1996 innovative Projekte unterstützt, die zur
Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben beitragen. 

Neu sind folgende Unterlagen dazu erschienen:

- Ein kleiner Prospekt zu den Finanzhilfen
- Die Übersicht der bewilligten Gesuche im Jahr 2002
- Ein Leitfaden zum Transfer von Projekten. Er zeigt auf, wie Projekte
gezielt ihre Wirkung und Nachhaltigkeit verstärken können und erläutert die
Anforderungen, die das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
an den Transfer von Projekten stellt. 
- Ein Info-Blatt zu unseren Informationsveranstaltungen. Dieses Jahr findet
eine am 10. Oktober in Zürich statt. 


Bereits vorher erschienen sind:

- Die Richtlinien. Sie informieren über  die Finanzhilfen und zeigen auf,
unter welchen Bedingungen eine Unterstützung an Projekte und
Beratungsstellen geleistet werden kann.
- Ein Leitfaden zur Evaluation von Projekten.

Alle Unterlagen sind kostenlos und in Deutsch, Französisch und Italienisch
erhältlich.
Bestellungen bitte an: ebg at ebg.admin.ch oder Fax 031 322 92 81

Weitere Informationen finden sich auf
http://www.ebg.admin.ch/d/s-finanzhilfe.htm.  
Zudem stehe ich bei Fragen gerne auch telefonisch zur Verfügung (Tel. 031
324 05 15)
Herzliche Grüsse.


Marianne Ochsenbein
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Schwarztorstrasse 51, 3003 Bern
Telefon  031 324 05 15, Fax 031 322 92 81
www.equality-office.ch
www.fairplay-at-home.ch






More information about the equal mailing list