[Equal] Argumente zur Abstimmung vom 24. September 2004
EqualOpportunity (PA)
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Tue Jul 25 17:07:56 CEST 2006
Abstimmung vom 24. September 2006Revision des Asylgesetzes (AsylG) und Ausländergesetz (AuG)
/2 x Nein /Feministische Argumente
Ausgehend von einer Grundhaltung, die gleiche Rechte für alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion fordert,
kritisieren wir die beiden Gesetzesvorlagen grundsätzlich,
/ weil sie Migration als ein von der Normalität abweichendes Verhalten darstellen, statt sie als alltägliche Realität anzuerkennen
/ weil sie ein negatives Bild von Migrantinnen und Migranten zeichnen und ein stereotypes Denken über deren Lebensziele und Lebensrealitäten fördern
/ weil sie Migrantinnen und Migranten von vornherein unter Verdacht stellen, das Gastland missbrauchen und dessen Gesetze übertreten zu wollen
/ weil sie die Zusammenhänge zwischen weltwirtschaftlicher Entwicklung und Migration ausblenden
kritisieren wir die beiden Gesetzesvorlagen im Speziellen,
/�weil sie die Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern zementieren und Frauen in Opferrollen, als Dienende und Abhängige festschreiben
Den Frauen steht weiterhin kein zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht zu (AuG Art. 50).
/ weil sie männliche Machtinteressen bedienen und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse erleichtern
Das Fehlen eines eigenen Aufenthaltrechtes (AuG Art. 50), die Pflicht zum Zusammenwohnen (AuG Art. 42 / Art. 43 / Art. 44 / Art. 45) sowie die Beschränkung der legalen Erwerbsmöglichkeiten auf das Sexgewerbe machen Frauen ausbeutbar.
/ weil sie Menschen, die sich für Unterdrückte und Verfolgte einsetzen, kriminalisieren
Die Zwangsmassnahmen sehen vor, dass alle Menschen, welche AusländerInnen mit nicht geregel-tem Aufenthaltsstatus Unterstützung und Schutz gewähren, mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Bussen bis zu 20 000 Franken bestraft werden können (AuG Art.116). Damit sind alle, die sich für Asylsuchende und Sans-Papiers engagieren, bedroht. Häufig sind dies Frauen!
/ weil sie das Instrumentarium staatlicher Repression vervielfältigen und den Kreis derer, die davon betroffen sind, noch mehr ausweiten
Die Verschärfungen der Zwangsmassnahmen zielen insgesamt in diese Richtung (vgl. oben, AuG Art. 116).
/ weil sie kollektive und individuelle Willkür fördern und Behörden fast unbeschränkte Macht geben
Fehlende Rechtsansprüche bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung (AuG Art. 34) und beim Familiennachzug (AuG Art. 44 und 45) geben Behörden einen problematischen Interpretationsspiel-raum. Das Gleiche gilt beim – ohnehin fragwürdigen – Bemessen des Grades der Integration (AuG Art. 23 / Art. 34/ Art. 54).
/ weil sie Bespitzelung und soziale Kontrolle fördern
ZivilstandsbeamtInnen können neu auch bei Drittpersonen Auskünfte über Heiratswillige einholen (ZGB Art. 97a).
/ weil die soziale Ausgrenzung Menschen in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel Schwangere, Mütter, Ältere und Kinder, doppelt hart trifft
Der Ausschluss aus der Sozialhilfe wird auf alle abgewiesenen Asylsuchenden angewendet, ohne Rücksicht darauf, ob sie sich in besonders prekären Situationen befinden (AsylG Art. 82).
/ weil sie Frauen noch stärker als Männer von einer rechtmässigen Zuwanderung ausschliessen und sie in die Illegalität drängen
Die Beschränkung der Zulassung auf Führungskräfte, SpezialistInnen und andere qualifizierte Arbeits-kräfte (AuG Art. 23) benachteiligt Frauen beim legalen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
/ weil sie das Risiko sexueller Ausbeutung erhöhen
Je geringer die Chancen auf Integration und je grösser der soziale Ausschluss, desto grösser ist der Druck, ein Auskommen im Sexgewerbe suchen zu müssen.
kritisieren wir die rund um die Gesetze geführte Debatte,
/ weil sie einem fortschreitenden Abbau von Grundrechten Vorschub leistet und eine wach-sende Zahl sozialer Gruppen aus der Gesellschaft ausgrenzt
Der «Missbrauchsvorwurf» trifft längst nicht nur Migrantinnen, sondern in zunehmendem Masse auch Erwerbslose, IV-BezügerInnen, RentnerInnen, Sozialhilfe-BezügerInnen.
/ weil sie, beispielsweise in den Reden über Zwangsehe, geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewalt gegen Frauen für eine rassistische Politik instrumentalisiert, statt sich für Menschen-und Frauenrechte einzusetzen
Die politischen Kreise, die Gleichstellungsmassnahmen seit Jahren konsequent bekämpfen, geben vor, sich für den Schutz von Migrantinnen einzusetzen. Dabei geht es ihnen darum, MigrantInnen generell als rückständig zu diskreditieren.
/ weil sie gesellschaftliche Integration mit einer Bevormundung von MigrantInnen in allen Lebensbereichen verwechselt.
Erarbeitet in einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe von cfd und Frauenrat für Aussenpolitik, verfasst von Cécile Bühlmann, cfd und Stella Jegher, Frauenrat für Aussenpolitik.
30. Juni 2006
Carla Zingg
Co-Gleichstellungsbeauftragte der ETH Zürich
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Dr. Luzia Lehmann (luzia.lehmann at sl.ethz.ch)
Carla Zingg, dipl.ing.ETH (carla.zingg at sl.ethz.ch)
Stelle für Chancengleichheit von Frau und Mann
(Office of Equal Opportunities for Women and Men)
ETH Zentrum, HG F 37.3, CH-8092 Zürich
Tel. + 41 (01) 632 6026 (Mo-Do)
mail: equal at sl.ethz.ch
www.equal.ethz.ch
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